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Familienunterstützender Dienst (FuD)

Freizeit für Alle • Kindern und Jugendlichen, die von einer Behinderung oder einer anderen Einschränkung betroffen sind, ist oft eine eigenständige Teilhabe bei Freizeit- und Ferienangeboten erschwert. Die Angebote der Falken Bielefeld sind inklusiv gestaltet und somit allen Kindern und Jugendlichen zugänglich.

Um die Teilhabe zusätzlich bedarfsorientiert unterstützen zu können, haben wir 2018 den Familienunterstützenden Dienst (FuD) gegründet. Unser Ziel ist es, Berührungsängste und Hindernisse abzubauen und die Handlungs- und Sozialkompetenz sowie Selbstständigkeit und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Unsere Angebote
• Inklusive Ferienspiele
• Inklusive Projekte (zum Beispiel Tanzprojekt, Akrobatik, Musik)
• Offenen Kinder- und Jugendarbeit
• Inklusive Gruppenangebote auf dem Halhof (zum Beispiel Reiten, Klettern, Bogenschießen, NUSS) und auf dem Ramsbrockhof (zum Beispiel das Projekt Rinderkinder)
• Assistenz im Rahmen einer Einzelbetreuung
• Begleitung zu externen Freizeitangeboten
• Freizeitgestaltung von zu Hause aus

Verein zur Förderung der Jugendarbeit e.V.
c/o Familienunterstützender Dienst
Meller Str. 77
33613 Bielefeld

Familienunterstützender Dienst (FuD)
auf dem Halhof
Talbrückenstraße 142
33609 Bielefeld

Tel: 0521 32 93 20 56
Fax: 0521 32 93 20 59
Mobil: 0160 95 50 55 09
E-Mail: fud@diefalken-bielefeld.de

Unsere Assistenzkräfte

Die Assistenzkräfte haben entweder eine abgeschlossene pädagogische oder pflegerische Berufsausbildung oder eine Basisqualifikation für die Betreuung nach §45b SGB XI.

Unsere Mitarbeiter*innen arbeiten individuell, bedürfnisorientiert und wertschätzend. Durch die Einrichtungsleitung erhalten die Assistenzkräfte eine fachliche Anleitung und regelmäßige Reflexionsgespräche.

Kosten & Finanzierung

In manchen Angeboten fällt eine allgemeine Teilnahmegebühr an. Über den genauen Betrag beraten wir Sie gerne.

Die zusätzlichen Betreuungskosten für die Assistenzkräfte können abgerechnet werden über:
• Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
• Entlastungsbetrag (§45 SGB XI)
• Eingliederungshilfe (§53 / §54 SGB XI)
• Individuelle Beratung

Wir beraten Sie individuell und kostenlos zu Ihren Möglichkeiten der Kostenerstattung der Betreuungskosten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Der Aufbau unseres Familienunterstützenden Dienstes wird gefördert von: