Vertragsbedingungen für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung an weiterführenden Schulen (FalkenClub)
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Verein Falken und Schule e.V. (Träger) bietet in Kooperation mit der jeweiligen Schule im Anschluss an den planmäßigen Schulunterricht an den vertraglich vereinbarten Tagen eine Nachmittagsbetreuung an. Das Angebot besteht aus einer Hausaufgabenbegleitung und verschiedenen Freizeitangeboten.
An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Schulferien findet das Angebot nicht statt.
Betreuungszeiten
Bosseschule: Montag bis Donnerstag von 13.00 – 16.00 Uhr
Brackweder Gymnasium: Montag bis Donnerstag von 12.30 – 15.30 Uhr
Gymnasium am Waldhof: Montag bis Freitag von 13.00 – 16.00 Uhr
Realschule Enger: Montag bis Donnerstag von 13.15 -15.30 Uhr
§ 2 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag gilt für das Schuljahr 2026/2027 vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Für das folgende Schuljahr 2027/2028 muss eine neue Anmeldung erfolgen. Anmeldungen im laufenden Schuljahr können zum Ersten des nächsten Monats erfolgen.
§ 3 Kündigung
durch den Vertragspartner
Eine Kündigung durch den Vertragspartner im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein Umzug oder ein Schulwechsel. Die Kündigungsfrist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses besteht auch, wenn dem Kind aus pädagogischen Gründen eine Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung nicht möglich ist. Über diese pädagogischen Ausnahmefälle entscheidet der Träger in Rücksprache mit der Schulleitung.
Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich und begründet erfolgen. Das Schreiben ist an den Träger zu richten.
durch Falken und Schule e.V.
Falken und Schule e.V. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund und ggf. fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- das Kind bewusst oder unbewusst durch starke Verhaltensauffälligkeiten den Ablauf der Betreuung nachhaltig stört, sich oder andere Kinder und/oder das Personal gefährdet und/oder in Gefahrensituationen bringt und eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zu keiner Veränderung führt
- das Kind schwer erkrankt ist und dadurch in der Betreuung gefährdet ist
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Falken und Schule e.V. und dem Vertragspartner/den Erziehungsberechtigten nicht mehr gewährleistet ist
- der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft grob verletzt
- der Vertragspartner mit der Zahlung des Beitrages trotz ausdrücklicher schriftlicher Zahlungsaufforderung (2 Monatsbeiträge) im Rückstand ist.
- wesentliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Sicherstellung der Finanzen durch städtische bzw. Landesmittel, wegfallen.
Eine Kündigung aus den o. g. Gründen erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleitung.
Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung wirksam wird.
§ 4 Vorübergehender Ausschluss des Kindes
Falken und Schule e.V. ist berechtigt, aus pädagogischen Gründen im Einvernehmen mit der Schulleitung ein Kind vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis (Teilnahmebeitrag) bleibt davon unberührt.
§ 5 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter:innen beginnt, sobald das Kind sich bei der/dem Dienst habenden Mitarbeiter:in gemeldet hat und endet zu der in der Aufnahmebestätigung festgelegten Zeit. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht der Vertragspartner.
§ 6 Informationspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Mitarbeiter:innen über alle Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die für die Betreuung des Kindes von Bedeutung sind und über deren Änderungen unverzüglich zu informieren.
Dazu gehören insbesondere
- Angaben zur Erreichbarkeit
- Angaben über gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die für die Betreuung durch Falken und Schule e.V. relevant sein können
- Änderungen des Personensorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das Kind
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Falken und Schule e.V. unverzüglich über Änderungen seiner Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung zu unterrichten.
§ 7 Haftung
Für Sachschäden haftet Falken und Schule e.V. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird im Rahmen allgemeiner Bestimmungen gehaftet. Für nachweislich mutwillige Beschädigungen durch das Kind haften die Vertragspartner.
§ 8 Datenschutz
Die Vorschriften des Datenschutzes werden von allen mit der Durchführung der Nachmittagsbetreuung betrauten Personen beachtet und eingehalten.
Nach Art. 13 und Art. 6 der EU-DSGVO informieren wir über die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten: Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks (Durchführung der Nachmittagsbetreuung) und geltender Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Unterlagen werden entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zweckgebunden aufbewahrt. Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten, Berichtigung der Daten, Löschung der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, Beschwerde bei der DatenschutzAufsichtsbehörde. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung zu jeder Zeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf ist nur für die Zukunft möglich und nicht für bereits erfolgte Datenverarbeitungsvorgänge.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und von dem Vertragspartner selbst erfolgen.
§ 9 Beschwerden, Verbesserungsvorschläge
Falken und Schule e.V. verpflichtet sich, Beschwerden des Vertragspartners unverzüglich nachzugehen. Beschwerden und Verbesserungsvorschläge können an die Leitung oder die Geschäftsstelle des Trägers gerichtet werden.
§ 10 Elternbeitrag
Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ist kostenpflichtig.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass eine Teilnahme des Kindes an der Nachmittagsbetreuung nur unter der Bedingung einer regelmäßigen Zahlung der Elternbeiträge erfolgen kann.
Sie zahlen einen festen monatlichen Beitrag für 12 Monate:
1 Tag pro Woche > Monatsbeitrag 20 €
2 Tage pro Woche > Monatsbeitrag 40 €
3 Tage pro Woche > Monatsbeitrag 60 €
4 Tage pro Woche > Monatsbeitrag 80 €
5 Tage pro Woche > Monatsbeitrag 100 €
§ 11 Bildung und Teilhabe (BuT/ Bildungskarte)
Die Elternbeiträge können leider nicht über die Bildungskarte abgerechnet werden.
§ 12 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder enden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand: 6.2.26
Download: > PDF Vertragsbedingungen