Vertrag über die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule (OGS)
zwischen
Falken und Schule e.V.
und
den genannten Erziehungsberechtigten im folgenden Vertragspartner
§1 Leistungen der Offenen Ganztagsschule
Der Leistungsumfang der OGS richtet sich nach dem derzeit geltenden Erlass (Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 – BASS 12-63 Nr. 2).
Falken und Schule e.V. und die Schule verpflichten sich, die Aufgaben der Offenen Ganztagsschule OGS sorgfältig wahrzunehmen.
Zu den von Falken und Schule e.V. und der Schule zu erbringenden Leistungen gehört neben der Betreuung des Kindes die Durchführung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben, sowie die Begleitung beim gemeinsamen Mittagessen und die Bereitstellung von Ferienangeboten (ggf. schulübergreifend).
Für die Erreichung der Ziele und (Förder-) Grundsätze der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist eine regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten bis 15:00 Uhr und der kostenpflichtigen Gemeinschaftsverpflegung notwendig. Der tageweise Besuch der OGS oder die Abmeldung vom Mittagessen sind daher ausgeschlossen.
§2 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag gilt für das Schuljahr 2026/2027 vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Für das folgende Schuljahr 2027/2028 muss eine neue Anmeldung erfolgen. Anmeldungen im laufenden Schuljahr können zum Ersten des nächsten Monats erfolgen.
§3 Kündigung …
… durch den Vertragspartner
Eine Kündigung durch den Vertragspartner im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein Umzug oder ein Schulwechsel. Die Kündigungsfrist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund beträgt 6 Wochen zum Monatsende. Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis (Teilnahmebeitrag und Verpflegungspauschale) endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses besteht auch, wenn dem Kind aus pädagogischen Gründen eine Teilnahme an der OGS nicht möglich ist. Über diese pädagogischen Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit der OGS-Leitung und dem Träger.
Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich und begründet erfolgen. Das Schreiben ist an die Schulleitung und den Träger zu richten.
… durch Falken und Schule e.V.
Falken und Schule e.V. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund und ggf. fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- das Kind bewusst oder unbewusst durch starke Verhaltensauffälligkeiten den Ablauf der OGS nachhaltig stört, sich oder andere Kinder und/oder das Personal der OGS gefährdet und/oder in Gefahrensituationen bringt und eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zu keiner Veränderung führt
- sich nach Vertragsbestätigung bzw. im Laufe des Schuljahres herausstellt, dass das Kind einer anderen und intensiveren Betreuung als der durch die OGS zu gewährleistenden bedarf
- das Kind schwer erkrankt ist oder aufgrund von operativen Eingriffen in der OGS gefährdet ist
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Falken und Schule e.V. und dem Vertragspartner/den Erziehungsberechtigten nicht mehr gewährleistet ist
- der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft grob verletzt
- der Vertragspartner mit der Zahlung der Verpflegungspauschale trotz ausdrücklicher schriftlicher Zahlungsaufforderung (2 Mahnungen) im Rückstand ist.
- wesentliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Sicherstellung der Finanzen durch städtische bzw. Landesmittel, wegfallen.
Eine Kündigung aus den o. g. Gründen erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleitung.
Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis (Teilnahmebeitrag und Verpflegungspauschale) endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung wirksam wird.
§4 Vorübergehender Ausschluss des Kindes
Falken und Schule e.V. ist berechtigt, aus pädagogischen Gründen im Einvernehmen mit der Schulleitung ein Kind vorübergehend von der Teilnahme an der OGS auszuschließen. Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis (Teilnahmebeitrag und Verpflegungspauschale) bleibt davon unberührt.
§5 Öffnungszeiten, Schließzeiten, Verspätungen
Gemäß Erlasslage ist die OGS-Betreuung in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr (Freitag bis 15.00 Uhr) sichergestellt.
Für berufstätige Eltern ist die OGS nach Anmeldung im Frühdienst ab 7.00 Uhr und im Spätdienst bis 16.30 Uhr geöffnet, freitags entfällt die Spätbetreuung. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
Die endgültigen Öffnungszeiten für das folgende Schuljahr werden mit der Aufnahmebestätigung bekannt gegeben.
Falken und Schule e.V. ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Schulleitung an zwei bis drei Werktagen pro Schuljahr zwecks Teamfortbildung die OGS zu schließen. Der Termin wird spätestens 4 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben.
Die Vertragspartner holen ihr Kind pünktlich ab bzw. sorgen für einen sicheren Heimweg. Unentschuldigte oder wiederholte Verspätungen werden dem Vertragspartner mit 5 € bis 15 Minuten/ 10 € bis 30 Minuten und 20 € ab 30 Minuten in Rechnung gestellt.
§6 Ferienbetreuung
Für die Teilnahme an der Ferienbetreuung der OGS ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Kosten für die Verpflegung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.ogs-ferienangebote-bielefeld.de. Die Bestimmungen zu den Kosten sind im Anmeldeportal veröffentlicht.
§7 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der OGS-Mitarbeiter:innen beginnt, sobald das Kind sich bei der/dem Dienst habenden Mitarbeiter:in gemeldet hat und endet zu der in der Aufnahmebestätigung festgelegten Zeit. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht der Vertragspartner.
§8 Erreichbarkeit in Notfällen
Die OGS- Leitung ist zu den Sprechzeiten, welche zu Beginn des Schuljahres auf der Homepage bekannt gegeben werden, in dieser Zeit und in Notfällen telefonisch, per Mail und sms erreichbar.
Nach der Anmeldung erhält der Vertragspartner einen „Notfallzettel“, auf dem alle wichtigen Adressen und Telefonnummern für den Notfall eingetragen werden müssen. Dieser Notfallzettel muss in der OGS abgegeben werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen sofort mitzuteilen.
§9 Erkrankung, Medikamente
Falken und Schule e.V. ist berechtigt und verpflichtet, das Kind vom Besuch der OGS auszuschließen, wenn und solange dieses erkrankt ist oder wenn es von Parasiten, z.B. Läusen befallen ist.
Handelt es sich bei der Erkrankung des Kindes um eine ansteckende Krankheit, ist eine Wiederzulassung des Kindes zur OGS erst dann möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Die Zahlungspflicht aus dem Vertragsverhältnis (Teilnahmegebühr und Verpflegungspauschale) bleibt davon unberührt.
Die OGS- Mitarbeiter:innen verabreichen grundsätzlich keine Medikamente.
§10 Informationspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die OGS- Mitarbeiter:innen über alle Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die für die Betreuung des Kindes von Bedeutung sind, und über deren Änderungen unverzüglich zu informieren.
Dazu gehören insbesondere
- Angaben zur Erreichbarkeit („Notfallzettel“)
- Angaben über gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die für die Betreuung durch Falken und Schule e.V. relevant sein können
- Änderungen des Personensorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das Kind
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Falken und Schule e.V. unverzüglich über Änderungen seiner Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung zu unterrichten.
§11 Haftung
Für Sachschäden haftet Falken und Schule e.V. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird im Rahmen allgemeiner Bestimmungen gehaftet. Für nachweislich mutwillige Beschädigungen durch das Kind haften die Vertragspartner.
§12 Versicherungsschutz
Schülerinnen und Schüler, die während der Vertragslaufzeit an den außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b SGB VII unfallversichert. Versicherungsschutz besteht auch an den beweglichen Ferientagen bzw. in den Ferien, wenn die Schülerinnen und Schüler an Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen.
§13 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Durchführung der OGS erhobenen personenbezogenen Daten zwischen der Stadt Bielefeld und Falken und Schule e.V. weitergegeben werden.
Die Vorschriften des Datenschutzes werden von allen mit der Durchführung der OGS betrauten Personen beachtet und eingehalten.
Nach Art. 13 und Art. 6 der EU-DSGVO informieren wir über die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten: Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks (Durchführung der OGS) und geltender Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Unterlagen werden entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zweckgebunden aufbewahrt. Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten, Berichtigung der Daten, Löschung der Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, Beschwerde bei der DatenschutzAufsichtsbehörde. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung zu jeder Zeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf ist nur für die Zukunft möglich und nicht für bereits erfolgte Datenverarbeitungsvorgänge.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und von dem Vertragspartner selbst erfolgen.
§14 Beschwerden, Verbesserungsvorschläge
Falken und Schule e.V. verpflichtet sich, Beschwerden des Vertragspartners unverzüglich nachzugehen. Beschwerden und Verbesserungsvorschläge können an die Schule, die OGS-Leitung oder die Geschäftsstelle des Trägers gerichtet werden.
§15 Elternbeitrag
Die Teilnahme an der OGS ist kostenpflichtig. Der Elternbeitrag wird entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung vom Amt für Schule der Stadt Bielefeld nach der Aufnahme des Kindes in der OGS festgesetzt und bei Feststellung der Beitragspflicht von der Stadt Bielefeld eingezogen.
Alle Informationen zum Elternbeitrag erhält der Vertragspartner unter https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/214785/show.
Zur Ermittlung der Höhe des Teilnehmendenbeitrages muss der Vertragspartner nach der Anmeldung das Formular „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ über den Link im Serviceportal der Stadt Bielefeld ausfüllen.
Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann nach der Platzzusage online über folgenden Link https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/214785/show abgegeben werden.
Das Amt teilt dem Vertragspartner und Falken und Schule e.V. schriftlich die Höhe des Elternbeitrages mit.
Der Vertragspartner teilt nachträglich eintretende Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einer Einstufung in eine höhere oder niedrigere Einkommensgruppe führen können, unverzüglich der Stadt Bielefeld mit. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass die Stadt Bielefeld sich das Recht von Einkommensnachprüfungen vorbehält.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass eine Teilnahme des Kindes an der OGS nur unter der Bedingung einer regelmäßigen Zahlung der Elternbeiträge erfolgen kann. Bei massivem Zahlungsverzug wird die Forderung an das Rechtsamt der Stadt Bielefeld übergeben.
§16 Mittagessen / Verpflegungspauschale
Mit der Anmeldung zur OGS ist das Kind automatisch und verpflichtend auch zum Mittagessen angemeldet. Die Kosten für die Verpflegung entrichtet in jedem Fall der Vertragspartner, auch wenn er von der Beitragspflicht befreit ist.
Die endgültige Höhe der Verpflegungspauschale für das folgende Schuljahr wird spätestens 4 Wochen vor den Sommerferien bekannt gegeben. Bei einer Änderung der Kostensituation, insbesondere bei Erhöhung des Menüpreises, ist Falken und Schule e.V. berechtigt, die Verpflegungspauschale auch im laufenden Schuljahr durch einseitige Erklärung anzupassen. Diese Erklärung wird 4 Wochen vorher mitgeteilt und begründet.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass eine Teilnahme des Kindes an der OGS nur unter der Bedingung einer regelmäßigen Zahlung der Verpflegungspauschale erfolgen kann. Bei massivem Zahlungsverzug wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.
Die Verpflegungspauschale setzt sich zusammen aus dem Preis für die Mahlzeit, den Kosten für Getränke, anteiligen Kosten für die Herstellung, Hauswirtschaftskraft und Verwaltungskosten. Bei der Berechnung der Kosten für das Mittagessen berücksichtigt Falken und Schule e.V. die Ferien, in denen kein Essen geliefert wird, 2 Schließungstage (gem. §5) und 10 Fehltage des Kindes.
Vertragspartner, die Zuschüsse zum Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen pro Monat 0 € bezahlen, wenn ein gültiger Bescheid vorliegt, bzw. Sie uns eine gültige BuT-Nummer mitgeteilt haben.
§17 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder enden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
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